Dokumentation eines Justizskandals · Berlin, Deutschland

Dmitry Bagrash —
Anti-Putin-Aktivist in politischer Haft

Vereinsvorsitzender Unkremlin e.V., inhaftiert seit 14. Dezember 2022. Verurteilt zu 5 Jahren und 4 Monaten — ohne angewendete Justiznormen im Urteil, ohne Akteneinsicht, ohne freie Verteidigerwahl. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

5 J. 4 M.
Freiheitsstrafe
LG Berlin 22.07.2024
116
Tage ohne Kontakt
zur Jüdischen Gemeinde
10
Eidesstattliche
Erklärungen beim BGH
3
Hungerstreiks als
letztes Mittel
313
Seiten EGMR-
Beschwerde Reg. 39

Aktuelle offene Verfahren

Offene Rechtssachen — Stand April 2026
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🔴 Offen
Verfassungsbeschwerde gegen Berichtigungsbeschluss LG Berlin 30.07.2025
LG Berlin änderte das rechtskräftige Urteil nachträglich durch Einfügen einer Normenliste — ein Jahr nach Urteilsverkündung und nach BGH-Entscheidung. Kammergericht verwarf Rechtsmittel. Verfassungsbeschwerde beim BVerfG eingereicht 24.11.2025.
Az. KG: 3 Ws 48/25+49/25 · Eingereicht: 24.11.2025
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🔴 Offen
Zugang zum Urkundsbeamten — JVA Heidering verweigert fristgebundene Eingaben
Nach Verlegung in JVA Heidering am 10.06.2025 wurde Bagrash der Zugang für Anhörungsrügen verweigert. LG Berlin wies Anträge am 10.12.2025 zurück — bezeichnete sie als "rechtsmissbräuchlich". Verfassungsbeschwerde angekündigt.
Az. LG Berlin: 599 StVK 215/25 Vollz · Beschluss: 10.12.2025
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🔵 Eingereicht
EGMR Individualbeschwerde Regel 39 — 313 Seiten
Art. 6, 9, 13, 34 EMRK. Einreichung selbst war durch institutionelle Blockaden massiv erschwert — EGMR-Entwürfe wurden beschlagnahmt, DHL-Sendungen zurückgeschickt.
Eingereicht: Jan.–März 2025 · EGMR Straßburg
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🟡 Ausstehend
Antrag auf Entpflichtung des Pflichtverteidigers — seit 17.12.2024 nicht entschieden
Über 15 Monate ohne Entscheidung. Bagrash hat keinen Kontakt zu RA Römer und weiß nicht, was dieser in der Revision einreichte. De facto ohne Verteidiger.
Gestellt: 17.12.2024 · LG Berlin
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🟡 Ausstehend
Strafanzeigen gegen VRiLG Groß und OStA Wachs — keine Reaktion
Anzeigen wegen systematischer Beweismittelunterdrückung, Rechtsbeugung § 339 StGB, Verletzung Briefgeheimnis § 202 StGB. Kein Aktenzeichen, keine Rückmeldung.
Gestellt: 2024/2025 · Generalstaatsanwaltschaft Berlin
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Die vier Fälle

Alle Originaldokumente sind in Google Drive verfügbar und werden direkt eingebettet oder verlinkt. Kein Dokument wurde verändert.

Was Dmitry Bagrash konkret verweigert wird

Akteneinsicht Trotz mehrfacher Anträge seit Dezember 2024 kein Zugang zu Ermittlungs- und Gerichtsakten
Freie Verteidigerwahl Entpflichtungsantrag seit 17.12.2024 unentschieden. De facto ohne Anwalt seit Monaten
Zugang zum Urkundsbeamten Fristgebundene Schriftsätze wurden systematisch nicht angenommen — belegt durch 10 eidesstattliche Erklärungen
Postverkehr Briefe werden geöffnet, in ausgetauschten Umschlägen zugestellt, zurückgehalten — Verstoß §§ 202, 206 StGB
„Ich trete aus Protest in den Hungerstreik, nachdem mir über Wochen hinweg durch ein gezieltes Zusammenwirken verschiedener Justizstellen — namentlich der Justizvollzugsanstalt, des Urkundsbeamten, des Vorsitzenden Richters am Landgericht Groß, der Senatsverwaltung für Justiz sowie des Bundesgerichtshofs — die verfassungs- und gesetzlich garantierte Möglichkeit verwehrt wurde, meine Ergänzungen zur Revisionsbegründung einzureichen."
— Dmitry Bagrash, 05. Mai 2025, JVA Moabit

10 Themenpunkte — Fehlender Zugang zur Justiz

Dmitry Bagrash nimmt Bezug auf die Originaldokumente und erklärt, was sie seiner Meinung nach beweisen — für Journalisten, UN-Stellen und Abgeordnete.

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Alle Originaldokumente

Alle Dokumente sind öffentlich zugänglich und können heruntergeladen werden. Kein Dokument wurde verändert.

Für Journalisten, Abgeordnete und Menschenrechtsorganisationen

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Kontakt für Presse und rechtliche Anfragen

E-Mail: bagrash.presse@gmail.com
Post: Dmitry Bagrash, JVA Heidering, Ernst-Stargardt-Allee 1, 14979 Großbeeren
Presse-ID: 2135610

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