Derselbe Staatsanwalt — zwei Verfahren

Oberstaatsanwalt Klaus Michael Wachs ist eine der zentralen Figuren der Berliner Generalstaatsanwaltschaft. Er ist seit vielen Jahren für Verfahren im Bereich des politischen Extremismus und des islamistischen Terrorismus zuständig und vertrat die Berliner Staatsanwaltschaft bei der Aufarbeitung des Terroranschlags am Breitscheidplatz.

Eben jener Staatsanwalt, der im parlamentarischen Untersuchungsbericht zum Fall Anis Amri als Quelle einer „ungenauen Informationsübermittlung" dokumentiert ist und der nach dem Prinzip handelte „ich ging davon aus, dass andere das Erforderliche veranlassen würden", wurde in meinem Verfahren zum Hauptankläger und faktischen Architekten der gesamten Ermittlungsstrategie gemacht.

Es geht hier ausdrücklich nicht um eine persönliche Fehde, sondern um einen dokumentierten Arbeitsstil eines staatlichen Anklägers, von dem unmittelbar abhängt, ob ein Ermittlungsverfahren der Wahrheitsfindung dient oder einer von vornherein festgelegten Version folgt.

Was der Breitscheidplatz-Bericht über Wachs aussagt

Nach dem Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt (19. Dezember 2016) setzte das Abgeordnetenhaus von Berlin einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss ein. Der umfangreiche Bericht (Drucksache 18/4000) erwähnt den Namen Wachs mehrfach — keineswegs in einem positiven Kontext.

Seite 512 des Berichts: Der Zeuge Wachs räumte eine „ungenaue Informationsübermittlung" ein. Er erklärte, es sei möglich, dass er den zuständigen Polizeidienststellen nicht ausdrücklich klargestellt habe, dass diese ihn jederzeit kontaktieren dürften — weil er „davon ausgegangen sei, dass dies selbstverständlich sei". Auf die Frage, ob er die engen Notfall-Definitionen formuliert habe, antwortete Wachs: er könne sich daran nicht erinnern.

Quelle: Drucksache 18/4000, S. 512 — Abgeordnetenhaus Berlin

Fehlerhafte Datierung & das Prinzip „ich ging davon aus, dass…"

Auf Seite 517 des Berichts: Ein Polizeibeamter (K-1) informierte Wachs am 1. August 2016 telefonisch über die Festnahme von Anis Amri. Wachs kündigte an, hierzu einen Vermerk zu fertigen. In den Akten existiert ein entsprechender Vermerk — datiert jedoch auf den 3. August 2016. Wachs erklärte: er habe sich „wahrscheinlich im Datum geirrt".

Dokumentiertes Handlungsmuster (Drucksache 18/4000)

Trotz Kenntnis gefälschter Dokumente und der Reiseroute Amris nahm die Generalstaatsanwaltschaft keinen Kontakt zu anderen Staatsanwaltschaften auf und ergriff keine eigenen Maßnahmen.

Wachs erklärte: Er sei schlicht „davon ausgegangen", dass die Berliner Polizei bereits die zuständigen Stellen informiert habe und die süddeutschen Staatsanwaltschaften „ohnehin die notwendigen Schritte einleiten würden".

Dieselbe Methode im Verfahren Bagrash

Stellen Sie sich die Lage vor: Ein Ausländer, zudem Journalist, kündigt an, eine unabhängige Untersuchung der Tätigkeit von OStA Wachs zu fordern. Was bleibt der Institutionenlogik? Am effektivsten ist es, mich vollständig zu isolieren — und parallel Desinformation zu verbreiten, etwa die Behauptung, ich sei „FSB-Agent".

Dmitry Bagrash, aus dem Dokument „Inhalt mit Hinweis"

Wie Wachs und Feoktistov zusammenhängen

Strukturelle Verbindung
Feoktistov (Belastungszeuge)

Leiter des Berliner Büros von Rossiya Segodnya/Sputnik. Benennt Bagrash am 02.02.2023 öffentlich als Verdächtigen. Erklärt: „wir haben Anzeige erstattet." 2025 aus Deutschland ausgewiesen.

OStA Wachs (Ankläger)

Verbot der Polizei, dieser Spur nachzugehen. Erklärte die Provokationshypothese für „unplausibel". Täuschte das Gericht: behauptete, es gebe keine Täterbenennung.

Zum vollständigen Feoktistov-Dossier

Quellen & Originaldokumente