🚨 Kernvorwürfe Fall 2
57+
dokumentierte Ereignisse in der Chronologie
10
eidesstattliche Erklärungen beim BGH eingereicht
8
Revisionsbegründungs-ergänzungen (Teile 1–8)
77+
Anlagen (Originaldokumente)
0
Eingangsbestätigungen vom BGH erhalten (§ 37 StPO)
222
Tage zwischen USBV-Fund und Festnahme

Inhalt dieser Seite

  1. Hauptakteure und ihre Rolle
  2. Hintergrund — Was ist Fall 2?
  3. Chronologie der Ereignisse (Dez. 2024 – Mai 2025)
  4. Eidesstattliche Erklärungen — Schlüsselmomente
  5. Bewiesene Verschwörung: JVA + Senat
  6. Hungerstreik ab 05.05.2025
  7. Originaldokumente (Chronologie + Anlagen)

1. Hauptakteure und ihre Rolle in Fall 2

VRiLG Groß
Vorsitzender Richter LG Berlin
Verweigerte Akteneinsicht (12.12.2024, 16.01.2025). Urkundsbeamtinnen handelten laut eigenen Angaben unter seiner direkten Anweisung. Stellte Revisionsbegründung erst nach Fristablauf an BGH weiter.
OStA Wachs
Oberstaatsanwalt, Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Lehnte Freischaltung der Telefonnummer der Jüdischen Gemeinde ab (30.08.2024). Koordinierte laut Bagrash Maßnahmen gegen seine Grundrechte gemeinsam mit Richter Groß.
Anstaltsleitung JVA Moabit
JVA Moabit, Berlin
Anträge zur Telefonfreischaltung von Journalisten verschwinden. Briefe werden geöffnet. JVA-Bedienstete begleiteten Bagrash bei Urkundsbeamten und kommentierten seine Schriftsätze.
Senatsverwaltung Justiz
Dr. Felor Badenberg (CDU), Senatorin
Leitete alle Beschwerden von Bagrash zurück an die JVA Moabit — genau die Stelle, gegen die sich die Beschwerden richten. Briefe kamen geöffnet und in ausgetauschten Umschlägen an.
Urkundsbeamtinnen
Amtsgericht Tiergarten / JVA Moabit
Verweigerten wiederholt Annahme von Schriftsätzen — unter Berufung auf direkte Anweisungen von Vorgesetzten. Gaben zu: "Wir werden Ihre Beschwerde unter keinen Umständen annehmen."
5. Strafsenat BGH
Bundesgerichtshof, Leipzig
Reagierte auf keinen einzigen Eilantrag. Stellte nie eine Eingangsbestätigung aus. Erließ am 07.05.2025 den verwerfenden Beschluss — formelhaft, ohne inhaltliche Prüfung.

2. Hintergrund — Was ist Fall 2?

Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin vom 22.07.2024 legte Dmitry Bagrash Revision ein. Der Pflichtverteidiger RA Römer reichte am 28.11.2024 die Revisionsbegründung beim BGH ein. Bagrash hatte jedoch keinen Kontakt zu seinem Verteidiger — er wusste nicht, was dieser einreichte, und konnte die Begründung nicht prüfen.

Bagrash stellte daher selbst zwischen Januar und Mai 2025 insgesamt 8 eigene Revisionsbegründungsergänzungen (Teile 1–8) zu Protokoll der Geschäftsstelle. Diese enthielten konkrete Rügen zu Beweisverstößen, politischer Motivation des Urteils, und technischen Widerlegungen der Tatvorwürfe.

Das Kernproblem: Die Annahme dieser Schriftsätze wurde von JVA-Personal und Urkundsbeamten systematisch verweigert — auf direkte Anweisung von Vorgesetzten. Bagrash hat dies durch 10 eidesstattliche Erklärungen belegt. Trotzdem beschloss der BGH am 07.05.2025, die Revision zu verwerfen — ohne inhaltliche Prüfung auch nur eines einzigen Rechtsarguments.
Wichtig für Journalisten und Abgeordnete: Alle geschilderten Ereignisse sind durch Originaldokumente belegt — eidesstattliche Erklärungen, Schreiben der JVA, Antworten der Senatsverwaltung, Anlagen 1_F2 bis 77_F2 sowie die laufend aktualisierte Chronologie Fall 2. Diese Dokumente befinden sich in Google Drive.

3. Chronologie der Ereignisse

Die folgende Zeitleiste zeigt die wichtigsten Ereignisse aus der Chronologie Fall 2 (über 57 dokumentierte Punkte). Die vollständige Chronologie ist in Google Drive verfügbar.

Phase 1 — Dezember 2024: Informationsverweigerung
12.12.2024
VRiLG Groß verweigert Akteneinsicht — mit der Begründung, die Akten seien bereits an die Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet worden. Er leitet Bagrash's Antrag an den Pflichtverteidiger weiter, ohne Bagrash selbst zu informieren.
Anlage 3_F2
17.12.2024
Antrag auf Entpflichtung des Verteidigers gestellt — bis heute nicht entschieden. Bagrash hat keinen Kontakt zu RA Römer und weiß nicht, was dieser in der Revision einreichte.
Anlage 1_F2
Phase 2 — Januar 2025: Erste Annahmeverweigerungen
15.01.2025
09:15 Uhr
Erste Annahmeverweigerung: Urkundsbeamtin des AG Tiergarten verweigert Protokollaufnahme der Revisionsbegründungsergänzung — unter direkter Anweisung von Fr. Lukas und VRiLG Groß.
Anlage 9_F2 — Eidesstattliche Erklärung
16.01.2025
VRiLG Groß: Behauptet in Brief, Bagrash habe keinen Anspruch auf Akteneinsicht, da er "noch vom Anwalt verteidigt werde" — obwohl der Entpflichtungsantrag bereits gestellt war.
Anlage 31_F3
17.01.2025
Teillieferung: Urkundsbeamte nimmt Revisionsbegründungsergänzung in "stark reduzierter Form" und mit Mängeln an.
20.01.2025
Teil 1 eingereicht — Revisionsbegründungsergänzung Teil 1 erfolgreich zu Protokoll der Geschäftsstelle gegeben. Keine Eingangsbestätigung vom BGH erhalten.
Revisionsbegründungsergänzung Teil 1 (UKB)
Phase 3 — Februar–März 2025: Eskalation
24.02.2025
08:55 Uhr
Ablehnung sofortige Beschwerde: Zwei Urkundsbeamtinnen verweigern Annahme — nachdem sie den Inhalt (Beschwerde gegen VRiLG Groß wegen Täuschung) gelesen hatten. Aussage: "Wir werden Ihre Beschwerde unter keinen Umständen annehmen." JVA-Bedienstete war anwesend und sagte: "Es bringt nichts, so viel zu schreiben."
Anlage 26_F2 — Eidesstattliche Erklärung 18.03.2025
28.02.2025
Teil 2 eingereicht — Revisionsbegründungsergänzung Teil 2 erfolgreich zu Protokoll gegeben. Keine Eingangsbestätigung.
Revisionsbegründungsergänzung Teil 2 (UKB)
12.03.2025
06:25 Uhr
Antrag Teil 3: Antrag an Urkundsbeamten JVA Moabit für Teil 3. Keine Antwort erhalten — Bagrash wird nicht zum Urkundsbeamten gebracht.
Anlage 23_F2
14.03.2025
08:25 Uhr
Verweigerung Teil 3: Urkundsbeamtinnen JVA Moabit verweigern Annahme — mit falscher Begründung "Frist abgelaufen" (es handelt sich um eine fristlose Ergänzung). Bagrash kündigt Antrag auf einstweilige Anordnung an.
Anlage 23_F2
15.03.2025
Antrag an BGH auf einstweilige Anordnung — wegen systematischer Protokollverweigerung. Beigelegt: Teile 3 und 4 mit Originalunterschrift. Postalische Zustellung 18.03.2025. Keine Eingangsbestätigung vom BGH.
Anlage 24_F2
18.03.2025
08:45 Uhr
Triple-Verweigerung: Urkundsbeamtin AG Tiergarten verweigert gleichzeitig:
(1) Revisionsbegründungsergänzung
(2) Strafanzeige gegen VRiLG Groß
(3) Anhörungsrüge an BGH
Unter direkter Anweisung von Vorgesetzten.
Anlage 25_F2 — Eidesstattliche Erklärung
Phase 4 — April 2025: Verschwörung wird sichtbar
17.04.2025
Senatsverwaltung leitet Beschwerden zurück: Beschwerde wegen systematischer Grundrechtsverletzungen in JVA Moabit wird von der Senatsverwaltung für Justiz zur Entscheidung an die Anstaltsleitung der JVA Moabit weitergeleitet — genau die Stelle, gegen die sich die Beschwerde richtet.
Anlage 34_F2, Anlage 56_F2
24.04.2025
Persönlicher Appell an Senatorin Dr. Felor Badenberg — Bagrash bittet sie, persönlich Verantwortung zu übernehmen. Keine direkte Reaktion.
Anlage 36_F2
24.04.2025
Geöffnete Briefe: Bagrash erhält zwei bereits geöffnete Briefe — darunter ein Brief vom AG Tiergarten, der laut Gesetz keiner Postkontrolle unterliegt.
29.04.2025
Brief in ausgetauschtem Umschlag: Schreiben der Senatsverwaltung kommt in einem Umschlag ohne Frankierung und ohne Poststempel — der Originalumschlag wurde geöffnet und durch einen neuen ersetzt. Straftatbestand § 206 StGB (Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses).
Phase 5 — Mai 2025: Hungerstreik und BGH-Beschluss
05.05.2025
06:25 Uhr
Beginn des Hungerstreiks — Bagrash tritt in Hungerstreik aus Protest gegen die institutionelle Blockade. Gleichzeitig gelingt es ihm, Teile 3 und 4 der Revisionsbegründungsergänzung zu Protokoll zu geben.
07.05.2025
BGH-Beschluss: 5. Strafsenat verwirft Revision — formelhaft, ohne inhaltliche Prüfung. Erste gerichtliche Reaktion seit Monaten. BGH hatte zuvor keinen einzigen Eilantrag beantwortet und keine Eingangsbestätigung ausgestellt.
14.–20.05.2025
Teile 5–8 eingereicht — trotz BGH-Beschluss reicht Bagrash Teile 5, 6, 7, 8 und Coronahilfe-Ergänzung zu Protokoll ein. Alle nach dem BGH-Beschluss — Beschluss war also ohne diese Teile erlassen worden.

4. Eidesstattliche Erklärungen — Schlüsselmomente

Dmitry Bagrash hat 10 eidesstattliche Erklärungen beim BGH eingereicht. Die wichtigsten Aussagen:

Eidesstattliche Erklärung — 15. Januar 2025

Urkundsbeamtin des AG Tiergarten verweigert Annahme der Revisionsbegründungsergänzung — unter direkter Anweisung von Fr. Lukas und VRiLG Groß:

Die Urkundsbeamtin teilte mir mit, dass diese Entscheidung in Absprache mit einer vorgesetzten Urkundsbeamtin getroffen worden sei und dass man meine Beschwerde unter keinen Umständen annehmen werde, unabhängig von dem, was ich vorbringe oder unternehme.
Anlage 9_F2
Eidesstattliche Erklärung — 18. März 2025

Urkundsbeamtin AG Tiergarten zum Vorwurf der Protokollverweigerung:

Die anwesende JVA-Bedienstete äußerte sich ebenfalls und sagte sinngemäß, dass es nichts bringe, so viel zu schreiben. Sie gab zu erkennen, dass sie bereits über alle meine bisherigen Schreiben informiert sei. Dies wirft die Frage auf, wie es möglich ist, dass eine JVA-Bedienstete Zugang zu meinen Anträgen hat, obwohl diese unter das Datenschutzgesetz sowie die dienstliche Geheimhaltungspflicht der Beamten am AG Tiergarten fallen.
Anlage 26_F2
Eidesstattliche Erklärung — 18. März 2025 (weitere Aussage)

Urkundsbeamtin zur Strafanzeige gegen VRiLG Groß:

Sie las den Paragraphen [§ 158 StPO] durch und bestätigte, dass sie die Anzeige laut Gesetz annehmen kann, jedoch nicht muss, und in meinem Fall werde sie die Anzeige nicht annehmen.
Anlage 25_F2

5. Bewiesene Verschwörung: JVA Moabit + Senatsverwaltung

Die Gesamtschau der dokumentierten Ereignisse zeigt ein koordiniertes Zusammenwirken mehrerer Behörden zum Nachteil von Bagrash:

Behörde Handlung Rechtliche Grundlage (verletzt)
JVA Moabit — Urkundsbeamte Verweigern Annahme von Schriftsätzen auf Anweisung — trotz gesetzlicher Pflicht zur Protokollaufnahme § 345 Abs. 2 StPO, § 158 StPO
JVA Moabit — Personal Informiert sich über Inhalte von Schriftsätzen, die unter Geheimhaltungspflicht stehen; öffnet Briefe und tauscht Umschläge aus § 206 StGB, Datenschutz
VRiLG Groß Erteilt Anweisungen an Urkundsbeamte; verweigert Akteneinsicht; stellt Akte erst nach Fristablauf weiter Art. 103 Abs. 1 GG, § 147 StPO
OStA Wachs Lehnt Freischaltung Telefon Jüdische Gemeinde ab; koordiniert Maßnahmen mit JVA Art. 4 GG (Religionsfreiheit)
Senatsverwaltung Justiz Leitet alle Beschwerden zurück an JVA Moabit — gegen die sich Beschwerden richten; keine eigenständige Prüfung Art. 19 Abs. 4 GG (effektiver Rechtsschutz)
BGH (5. Strafsenat) Reagiert auf keinen Eilantrag; stellt keine Eingangsbestätigungen aus; beschließt ohne inhaltliche Prüfung Art. 103 Abs. 1 GG, § 37 StPO
Schlussfolgerung: Alle genannten Stellen handelten koordiniert in eine Richtung — die Einreichung der Revisionsbegründungsergänzungen zu verhindern und Bagrash's Zugang zur Justiz systematisch zu blockieren. Dies ist nicht nur ein Versagen einzelner Beamter — es ist ein institutionelles Muster, belegt durch Originaldokumente.

6. Hungerstreik ab 05. Mai 2025

Am 05. Mai 2025 um 06:25 Uhr trat Dmitry Bagrash in den Hungerstreik — als letztes Mittel gegen die institutionelle Blockade seiner Grundrechte.

Begründung des Hungerstreiks (Bagrash, 05.05.2025):

"Ich trete aus Protest in den Hungerstreik, nachdem mir über Wochen hinweg durch ein gezieltes Zusammenwirken verschiedener Justizstellen — namentlich der Justizvollzugsanstalt, des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, des Vorsitzenden Richters am Landgericht Groß, der Senatsverwaltung für Justiz sowie des Bundesgerichtshofs — die verfassungs- und gesetzlich garantierte Möglichkeit verwehrt wurde, meine Ergänzungen zur Revisionsbegründung form- und fristgerecht einzureichen."

Den Hungerstreik hat Bagrash per E-Mail an zahlreiche Abgeordnete, Journalisten und Menschenrechtsorganisationen angekündigt — darunter Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Abgeordnete des Deutschen Bundestages und Vertreter internationaler Menschenrechtsorganisationen.

Hungerstreik-Ankündigung, 05.05.2025 — E-Mail an Bundespräsident, Bundestag, Presse In Google Drive ansehen ↗
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E-Mail: Hungerstreik wegen Rechtsbeugung durch Untätigkeit der Berliner Senatsverwaltung für Justiz
Verantwortlich: Dr. Felor Badenberg (CDU) — Beginn: 05. Mai 2025
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7. Originaldokumente — Fall 2

Die vollständige Chronologie Fall 2 umfasst über 57 Punkte und wird laufend aktualisiert. Alle Anlagen (1_F2 bis 77_F2+) befinden sich in Google Drive:

Chronologie Fall 2 — vollständig (wird laufend aktualisiert) In Google Drive ansehen ↗
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Chronologie Fall 2 — Hindernisse bei der Einreichung der Revisionsbegründungsergänzung
Laufend aktualisiert — aktuell 57+ dokumentierte Ereignisse
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EGMR-Beschwerde Regel 39 — Individuelle Beschwerde (313 Seiten) In Google Drive ansehen ↗
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Individuelle Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Reg. 39 — 313 Seiten mit vollständigem Anlagenverzeichnis
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📁 Google Drive — Fall 2

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Fall 3 — Jüdische Gemeinde & Anwaltsuche
Anlage 120 · Neu · Ausweisungsverfahren

Deportationsversuch — Teil des Drucksystems

Am 27.04.2026 leitete das Landesamt für Einwanderung Berlin ein Ausweisungsverfahren ein — allein auf Basis des Strafurteils. Bagrash ist seit 1992 (über 30 Jahre) in Deutschland, jüdischer Kontingentflüchtling aus der ehemaligen UdSSR. Sein russischer Pass lief am 16.05.2024 ab. UnKremlin e.V. ist in Russland seit 01.09.2023 „unerwünschte Organisation" (Art. 284.1 StGB RF: bis 4 Jahre Haft).

Die Abschiebungsdrohung ist nicht isoliert zu betrachten — sie ist strukturell mit dem Vollzugsplan (Anlage 115: offener Vollzug nur gegen Schuldeingeständnis) verzahnt. Eine Deportation nach Russland würde konkrete politische Verfolgung und Lebensgefahr bedeuten.

Stellungnahme (Anlage 120) öffnen ↗