Was ist die Analyse? In den Fällen 0–3 hat Dmitry Bagrash alle Originaldokumente veröffentlicht — fast ohne eigene Kommentare. In diesem Abschnitt nimmt er Bezug auf diese Dokumente und erklärt, was sie seiner Meinung nach beweisen.

Die 10 Themenpunkte sind die aus seiner Sicht wichtigsten Fragen seines Falles — für Journalisten, UN-Stellen, Abgeordnete und alle, die sich ein eigenes Bild machen wollen.

Hinweis: Die Analyse ist die persönliche Einschätzung von Dmitry Bagrash und stützt sich auf die in Google Drive verfügbaren Originaldokumente.

Punkt 1
Was wirklich in der Lepsiusstraße passiert ist
→ Fall 0, Fall 1
Punkt 2
Was bedeutet „Rechtskräftiges Urteil"? Nachträgliche Verfassungsverletzung
→ Fall 1
Punkt 3
BGH-Beschlüsse — Neue Interpretation des Gesetzes
→ Fall 1
Punkt 4
Verweigerung der Verteidiger-Ablehnung
→ Fall 2, Fall 3
Punkt 5
Fehlender Zugang zur Akteneinsicht
→ Fall 2, Fall 3
Punkt 6
Urkundenfälschung durch VRiLG Groß
→ Fall 2, Fall 3
Punkt 7
Verschwörung zwischen JVA und Senat — mit Nachweisen
→ Fall 2, Fall 3
Punkt 8
Fehlender Zugang zum Urkundsbeamten
→ Fall 2
Punkt 9
Gründe für Wiederaufnahme: Feoktistov, OSCE, OStA Wachs
→ Fall 0, Fall 1, Fall 2
Punkt 10
Vorzeitige Entlassung abhängig vom Geständnis — verfassungswidrig
→ Fall 2, Fall 3
1
Was wirklich in der Lepsiusstraße passiert ist
Belege: Fall 0 (Unkremlin-Aktivismus), Fall 1 (Urteil, Gutachten, Revisionsbegründung)

Am 6. Mai 2022 fanden Bewohner der Villa Lepsiusstraße 103 einen Gegenstand unter einem Fenster — einen Benzinkanister mit einer handgefertigten Leiterplatte und Streichhölzern. Dieser Gegenstand lag dort nachweislich mindestens 13 Tage unberührt. Keine Zündspuren, keine Brandspuren, Streichhölzer unversehrt.

BKA-Gutachten: Am Ablageort (Kellerschacht, licht- und luftarm) war die Konstruktion physikalisch nicht zündfähig. Eine Brandentfaltung war technisch ausgeschlossen.

Auf der USBV wurden DNA-Spuren von drei Personen gefunden: von Bagrash sowie von einem unbekannten Mann und einer unbekannten Frau. Diese unbekannten Personen wurden weder identifiziert noch ermittelt. Zeuge Insaf Basirov, der den Täter gefilmt hatte und Bagrash persönlich kannte, erkannte ihn nicht als Täter.

Paradox im Urteil: Das Gericht ergänzte Details, die kein Zeuge und kein Gutachter bestätigt hatte — Graffito, Farbdose aus dem Auto, Fernzünder. Diese Details kamen nicht aus der Beweisaufnahme, sondern aus dem Urteil selbst.

Parallel: Am 8. April 2022 nannte die russische Delegation bei der OSCE Dmitry Bagrash und Unkremlin e.V. ausdrücklich als politisch störende Organisation. Richter Groß bezeichnete Bagrash im Verfahren als "unbedeutend" — die russische Seite sah das anders.

2
Was bedeutet „Rechtskräftiges Urteil"? Nachträgliche Verfassungsverletzung
Belege: Fall 1 (Urteil 22.07.2024, Berichtigungsbeschluss 30.07.2025)

Das Urteil des LG Berlin vom 22.07.2024 enthielt keine Liste der angewendeten Vorschriften gemäß § 260 Abs. 5 Satz 1 StPO. Das ist nicht nur ein formaler Fehler — es ist die Grundlage, auf der das Revisionsgericht prüft, ob das Recht richtig angewendet wurde.

Der BGH verwarf die Revision am 07.05.2025 — über ein Urteil ohne Normenliste. Danach, am 30.07.2025 — mehr als ein Jahr nach Urteilsverkündung — fügte das LG Berlin per "Berichtigungsbeschluss" eine umfangreiche Normenliste ein: §§ 211, 248c, 263a, 303, 306a, 306c, 22, 23, 49, 52, 53, 73 StGB.

Kernfrage: Wenn das Urteil nachträglich durch neue Normen "berichtigt" wird — ist es dann dasselbe Urteil, über das der BGH entschieden hat? Die Antwort kann nur Nein sein. Das ist keine Schreibkorrektur — das ist eine materielle Änderung des rechtskräftigen Urteils.
Verfassungsrechtliche Konsequenz: Die Rechtssicherheit (Art. 20 Abs. 3 GG) verbietet es, ein rechtskräftiges Urteil nachträglich inhaltlich zu verändern. Eine Normenliste ist kein "Schreibversehen" — sie definiert, welche Gesetze angewendet wurden.
3
BGH-Beschlüsse — Neue Interpretation des Gesetzes
Belege: Fall 1 (BGH-Beschlüsse 07.05.2025, 19.06.2025, Anhörungsrügen)

Der 5. Strafsenat des BGH verwarf die Revision am 07.05.2025 mit der formelhaften Begründung, alle Schreiben hätten "vorgelegen und seien Gegenstand der Beratung gewesen". Das Grundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verlangt jedoch mehr: das Gericht muss den Vortrag inhaltlich zur Kenntnis nehmen und in der Entscheidung berücksichtigen.

Neue Interpretation: Der BGH behandelt die pauschale Formulierung "lag vor und war Gegenstand der Beratung" als ausreichende Begründung — auch wenn aus dem Beschluss nicht ersichtlich ist, dass auch nur ein einziges Rechtsargument tatsächlich geprüft wurde. Das ist eine neue, verfassungsrechtlich bedenkliche Auslegung.

Zusätzlich: Die originale Revisionsbegründung des Pflichtverteidigers vom 28.11.2024 wird im BGH-Beschluss nicht einmal erwähnt. Weder Bezugnahme noch Würdigung noch Protokollierung des Eingangs.

8 Revisionsbegründungsergänzungen (Teile 1–8) wurden eingereicht — trotz systematischer Behinderung. Keine einzige wurde inhaltlich im BGH-Beschluss angesprochen.
4
Verweigerung der Verteidiger-Ablehnung
Belege: Fall 2 (Anlage 1_F2), Fall 3 (Anlage 31_F3)

Am 17.12.2024 stellte Bagrash den Antrag auf Entpflichtung seines Pflichtverteidigers RA Römer. Er hatte seit Monaten keinen Kontakt zu ihm, wusste nicht was dieser in der Revision einreichte, und konnte keine eigene Verteidigungsstrategie entwickeln.

Dieser Antrag ist bis heute nicht entschieden. Das bedeutet: Bagrash ist de facto ohne Verteidiger — sein nomineller Anwalt handelt ohne sein Wissen, und er kann keinen neuen finden, weil ihm der Zugang zu allen Informationsquellen blockiert wird.

Richter Groß antwortete am 16.01.2025 mit dem Argument, Bagrash habe keinen Anspruch auf Akteneinsicht, "da er noch vom Anwalt verteidigt werde" — obwohl der Entpflichtungsantrag bereits gestellt war. Das ist eine zirkuläre Argumentation: kein Anwalt → kein Recht auf Akteneinsicht → kein neuer Anwalt möglich.

5
Fehlender Zugang zur Akteneinsicht
Belege: Fall 2 (Anlage 3_F2), Fall 3

Bagrash hat keinen Zugang zu seinen eigenen Ermittlungsakten und Gerichtsakten. Trotz mehrfacher Anträge wurde Akteneinsicht stets verweigert — mit wechselnden Begründungen:

  • 12.12.2024: "Akten sind bereits an die Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet"
  • 16.01.2025: "Sie werden noch von Ihrem Anwalt verteidigt" (trotz Entpflichtungsantrag)
  • Weitere Ablehnungen ohne schriftliche Begründung
Konsequenz: Bagrash konnte seine eigene Revisionsbegründung nicht auf Vollständigkeit prüfen. Er konnte nicht wissen, welche Beweise gegen ihn verwendet wurden. Er konnte keine informierte Verteidigungsstrategie entwickeln. Das verletzt Art. 6 EMRK (faires Verfahren) und Art. 103 Abs. 1 GG (rechtliches Gehör).
6
Urkundenfälschung beim Vorsitzenden Richter VRiLG Groß
Belege: Fall 2, Fall 3, Täuschung als modus operandi

Bagrash wirft VRiLG Groß vor, durch sein Handeln den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt zu haben — insbesondere durch:

  • Den "Berichtigungsbeschluss" vom 30.07.2025, der das rechtskräftige Urteil nachträglich durch eine Normenliste verändert hat — obwohl das Revisionsverfahren bereits abgeschlossen war
  • Die Nichtweiterleitung von Schriftsätzen an den BGH und die Behinderung des Instanzenzugs
  • Falsche Darstellung des Sachverhalts in Schreiben an Bagrash
Strafanzeige gestellt: Bagrash hat gegen VRiLG Groß und OStA Wachs Strafanzeige wegen systematischer Beweismittelunterdrückung gestellt. Diese Anzeige wurde nicht bearbeitet — keine Rückmeldung, kein Aktenzeichen, keine prozessuale Reaktion.

Außerdem: Im Zeitraum 28.11.2024 bis 16.12.2024 wurden Facebook-Posts, die im Verfahren als Schuldbeweis verwendet wurden, gelöscht. Zugang zum Facebook-Konto hatten das LG Berlin, OStA Wachs und Richter Groß.

7
Verschwörung zwischen JVA und Senat — mit Nachweisen
Belege: Fall 2 (Anlagen 34_F2, 56_F2), Fall 3

Die Gesamtschau der dokumentierten Ereignisse zeigt ein koordiniertes Zusammenwirken mehrerer Behörden, das über zufällige Fehler weit hinausgeht:

Beweis 1 — Rückleitung von Beschwerden: Die Senatsverwaltung für Justiz leitete alle Beschwerden von Bagrash wegen Grundrechtsverletzungen in der JVA Moabit zurück an die Anstaltsleitung der JVA Moabit — genau die Stelle, gegen die sich die Beschwerden richteten. Das ist kein Versehen, das ist Struktur.
Beweis 2 — Informationsaustausch: Eine JVA-Bedienstete, die Bagrash beim Urkundsbeamten begleitete, äußerte: "Es bringt nichts, so viel zu schreiben." — und gab zu, über alle seine Schriftsätze informiert zu sein. Diese Informationen unterliegen der Geheimhaltungspflicht des Amtsgerichts Tiergarten.
Beweis 3 — Geöffnete Briefe: Briefe der Senatsverwaltung kamen in ausgetauschten Umschlägen ohne Frankierung und Poststempel an. Ein Brief vom AG Tiergarten — der gesetzlich keiner Postkontrolle unterliegt — wurde ebenfalls geöffnet zugestellt.
Beweis 4 — Verschwundene Anträge: Alle Anträge von Bagrash auf Telefonfreischaltung für Journalisten sind spurlos verschwunden — kein Eingang, kein Bescheid, keine Reaktion.
8
Fehlender Zugang zum Urkundsbeamten
Belege: Fall 2 (Anlagen 9_F2, 23_F2, 25_F2, 26_F2 — eidesstattliche Erklärungen)

Der Zugang zum Urkundsbeamten ist das zentrale Instrument, über das ein Gefangener Schriftsätze zu Protokoll der Geschäftsstelle einreichen kann. Ohne diesen Zugang kann er keine Rechtsmittel einlegen, keine Anzeigen erstatten, keine Beschwerden protokollieren lassen.

In Fall 2 dokumentiert Bagrash durch 10 eidesstattliche Erklärungen, wie dieser Zugang systematisch verweigert wurde:

15.01.2025
Erste Verweigerung
Urkundsbeamtin verweigert Annahme — "unter direkter Anweisung von Fr. Lukas und VRiLG Groß"
24.02.2025
Sofortige Beschwerde
"Wir werden Ihre Beschwerde unter keinen Umständen annehmen" — nach Lesen des Inhalts
14.03.2025
Falsche Begründung
Verweigerung mit "Frist abgelaufen" — obwohl es sich um eine fristlose Ergänzung handelt
18.03.2025
Triple-Verweigerung
Gleichzeitig: Revisionsbegründung + Strafanzeige + Anhörungsrüge — alle abgelehnt
9
Gründe für Wiederaufnahme: Feoktistov, OSCE, OStA Wachs
Belege: Fall 0, Fall 1, Fall 2 (Täuschung als modus operandi)

Bagrash sieht drei zentrale Gründe, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen — und die alle nicht Bestandteil des Gerichtsprozesses waren, weil OStA Wachs sie gezielt unterdrückt hat:

Grund 1 — Feoktistov: Feoktistov erklärte öffentlich am 02.02.2023: "...vermutlich Dmitry Bagrash... wir haben Anzeige erstattet." Gleichzeitig sagte die Staatsanwaltschaft: "keine Hinweise, keine Denunziation." Ein Staatsschutzbeamter widersprach OStA Wachs öffentlich mit den Worten: "Aber Bagrash kam zu uns mit Fakten." Dieser Widerspruch wurde im Verfahren nicht aufgeklärt.
Grund 2 — OSCE: Die OSCE-Erklärungen der russischen Delegation vom 24.09.2021 und 08.04.2022 — in denen Unkremlin e.V. ausdrücklich als störende Organisation genannt wird — waren nicht Bestandteil des Gerichtsverfahrens. Sie widerlegen direkt die Behauptung des Gerichts, Bagrash's Tätigkeit sei "unbedeutend" gewesen.
Grund 3 — OStA Wachs: Es gibt konkrete Hinweise, dass OStA Wachs entlastende Beweise und alternative Erklärungen systematisch unterdrückt hat — darunter die Nicht-Bearbeitung von Strafanzeigen, die Blockade des Kontakts zur Jüdischen Gemeinde und die koordinierte Verhinderung der Revisionsbegründungen. Diese Handlungen können selbst Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen sein.
10
Vorzeitige Entlassung abhängig vom Geständnis — verfassungswidrig
Belege: Fall 2, Fall 3

Dmitry Bagrash ist der Ansicht, dass seine vorzeitige Entlassung faktisch von einem Geständnis abhängig gemacht wird — obwohl er die Tat bestreitet und das Urteil nicht rechtskräftig ist.

Warum das verfassungswidrig ist: Die vorzeitige Entlassung (§ 57 StGB) darf nicht als Druckmittel zur Erpressung eines Geständnisses eingesetzt werden. Das verletzt die Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK) und das Recht auf ein faires Verfahren. Ein Gefangener darf nicht vor die Wahl gestellt werden: entweder ein falsches Geständnis ablegen oder länger im Gefängnis bleiben.

Im Kontext des laufenden Verfahrens — mit Verfassungsbeschwerde beim BVerfG und EGMR-Beschwerde — ist diese Situation besonders problematisch. Bagrash kämpft aktiv um die Aufhebung seines Urteils, während gleichzeitig seine Entlassung von einer Kooperation mit dem Urteil abhängig gemacht wird, das er anficht.

Zusammenhang mit Fall 2: JVA Heidering bezeichnete Bagrash's Hungerstreik im August 2025 als "erpresserisch" — obwohl der Hungerstreik eine legale Form des Protests gegen Grundrechtsverletzungen war, die durch Originaldokumente belegt sind.
T
„Täuschung als modus operandi" — Das übergreifende Muster
Dokument: TA_Modus_operandi — enthält eidesstattliche Erklärung

Dieses zentrale Dokument bündelt das wiederkehrende Muster in sechs Kernelementen — fallübergreifend, von Fall 0 bis Fall 3:

Täuschung 1
Falsche Fristannahmen
Fristen werden auf unvollständige Tatsachen gestützt. "Verspätungsfiktion" als Ablehnungsgrund — obwohl Zugangsbarrieren belegt sind.
Täuschung 2
Formlose Weglegung
Eingaben werden nicht protokolliert, nicht bestätigt, nicht weitergeleitet. Fehlende § 37-Bestätigungen machen Rechtsmittel unmöglich.
Täuschung 3
Ignorieren von Sachrügen
Trotz Zustellnachweisen bleiben Eingaben reaktionslos. Wesentliche Argumente (Akteneinsicht, Verteidigungslosigkeit) bleiben unbehandelt.
Täuschung 4
Nachträgliche Berichtigungen
Späte Ergänzungen (Normenliste im Urteil) nach Rechtskraft — verändern die Rechtslage rückwirkend.
Täuschung 5
Kommunikationsblockaden
Beschlagnahme von EGMR-Entwürfen, DHL-Retouren, UKB nur "ausnahmsweise" nach Hungerstreik. Art. 34 EMRK unmittelbar betroffen.
Täuschung 6
Aufsichtsversagen
Beschwerden werden an die betroffene Stelle zurückgeleitet. Keine wirksame Abhilfe — strukturelle Perpetuierung des Musters.

📁 Google Drive — Analyse / Fall 4

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Fall 4 — Neue Dokumente
Täuschung · Wachs · Feoktistov · Humor · Justizverweigerung

Neue Seiten auf Basis der Anlagen 84, 115, 116, 120 sowie der Chronologie Fall 2:

📋 Täuschung als modus operandi
6 Täuschungen + eidesstattl. Erklärungen
👤 OStA Klaus Michael Wachs
Drucksache 18/4000 · Muster dokumentiert
🔍 Feoktistov-Dossier
DE/RU · Täterbenennung unaufgeklärt
😄 Über den Prozess mit Humor
DE / RU / EN — Saga + FSB-Brief
📰 Artikel Vasiljeva
Volltext deutsch · 19.05.2026
📄 Anlage 115-F2 (HTML)
Vollzugsplan + Geständnis-Erpressung